Ermäßigungen

Ermässigung auf Normalzahlendpreis. Ermässigungen sind nicht stapelbar.


Ermäßigung 1
.
Nach vorheriger Absprache 70% des Normalbetrags.
Studierende
− Schülerinnen − Auszubildende − Wehrdienst- / Freiwilligendienstleistende − Praktikantinnen, AuPairs
− Personen, die Arbeitslosengeld nach SGB III erhalten
− Personen, die eine Ehrenamtskarte nachweisen können

Ermäßigung 2
Nach vorheriger Absprache 30% des Normalbetrags.
− Personen, die den Bochum Pass oder ein dementsprechendes Dokument anderer Kommunen vorweisen (Bürgergeld, etc.)
Bafög
– Personen in tänzerischen Aus- und Weiterbildungen.

Rechenbeispiel:

Normalpreis (1,0)Ermässigung 1 (0,7)Ermässigung 2 (0,3)
20€14€6€
10€7€3€
5€3,5€1,5€